Rettet den Schwerpunkt – Gesamtnote erhalten


Das juristische Schwerpunktbereichsstudium ist in Gefahr!

Ein neuer Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig keine Gesamtnote mehr aus den Noten des Schwerpunktbereichsstudiums und denen der staatlichen Prüfung im Ersten Juristischen Examen gebildet werden soll. Diese Änderung würde den Schwerpunkt als Teil des Studiums entwerten und es droht langfristig die Abschaffung dieses Studienabschnitts. Aufgrund der positiven Effekte des Schwerpunktbereichsstudiums auf die Jurist:innenausbildung und der
Beliebtheit bei den Beteiligten gilt es, dies zu verhindern.

Am 12.02.2021 veröffentlichte der Bundesrat eine Stellungnahme zum “Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften”. Diese Stellungnahme enthielt nun erstmals den konkreten Vorschlag, die Gesamtnote aus § 5d Abs. 2 S. 4 DRiG zu streichen. In sämtlichen vorherigen Entwurfsversionen war dieser Änderungsvorschlag noch nicht enthalten und kam sehr überraschend, zumal weder Titel noch die übrigen Änderungsvorhaben des Entwurfs auf eine Abschaffung der Gesamtnote hindeuten.

 


 

Das kannst Du tun!

1. Petition unterschreiben!

Unterschreibe unserer Petition unter change.org/RettetdenSP!

2. Schreib Deiner:m Abgeordneten!

Wenn Du persönliche Anliegen hast, kannst Du diese immer der:dem Bundestagsabgeordneten Deines Wahlkreises anrufen oder eine E-Mail schreiben. Schließlich möchte die:der Abgeordnete auch Deine Interessen vertreten. Schildere Deine Probleme und mache auf das Thema aufmerksam!

Die:den Abgeordnete:n Deines Wahlkreises findest Du auf folgender Seite, indem Du die Abgeordneten nach Wahlkreis oder Postleitzahl filterst: bundestag.de/abgeordnete

3. Mach auf das Thema aufmerksam!

Informiere Deine Kommiliton:innen, Deine Freunde und Freundinnen, Deine Familie und alle, die Du kennst, indem Du unsere Petition, unsere Social-Media-Beiträge und diese Seite teilst!

Vorlagen für Social-Media, die Du oder Deine Fachschaft bequem teilen können, findest Du unter Downloads.

4. Bitte Deine Fachschaft darum, mitzumachen!

Wenn Du Jura studierst, kannst Du auch Deine lokale Fachschaft bitten, sich zu engagieren – sofern sie nicht ohnehin schon dabei sind. Sie können zum Beispiel Informationen zum Gesetzesvorhaben teilen oder eine Stellungnahme verfassen. Je mehr Stellungnahmen dazu eingehen, desto besser. Daher sollte auch jede Jurafachschaft eine Stellungnahme an die Bundestagsabgeordneten, den Bundesrat und das Bundesjustizministerium verschicken.

 

Warum die Gesamtnote erhalten?

Derzeit setzt sich die Gesamtnote des Ersten Juristischen Examens zu 30 % aus der Note der Schwerpunktbereichsprüfung und zu 70 % aus den Noten der ersten staatlichen Pflichtfachprüfung zusammen. Durch die Abschaffung der Gesamtnote würde der Schwerpunkt eine Entwertung erfahren und nicht länger als vollwertiger Teil des Examens wahrgenommen werden. Zudem ermöglicht dies Arbeitgeber:innen im Rahmen von Bewerbungen die Schwerpunktnote komplett auszuklammern.

Durch den Verzicht auf eine Gesamtnote würde der Schwerpunktbereichs zu einem bloßen Anhängsel innerhalb des Jurastudiums degradiert, dessen Aufwand weder für juristische Fakultäten noch für die Studierenden in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Nutzen stünde. Wenn sowohl die Fakultäten als auch die Studierenden ihren Arbeitsaufwand hinsichtlich des Schwerpunkts daraufhin zurückschrauben, gerät dieser weiter in Kritik bis eine Abschaffung und die Rückkehr zum Wahlpflichtfach droht. Aufgrund der positiven Effekte des Schwerpunktbereichsstudiums auf die Jurist:innenausbildung und der
Beliebtheit bei den Beteiligten gilt es, dies zu verhindern.

Der Bundesrat und die Justizminister:innen begründeten dieses Vorhaben immer wieder mit der “mangelnden Vergleichbarkeit der Noten”. Aber der Zweck heiligt nicht immer die Mittel! Wie Jurist:innen wissen, erst recht nicht dann, wenn noch ein anderes milderes Mittel zur Verfügung steht, das den Zweck vermutlich ebenso gut fördert. Wie etwa die von einem Sonderausschuss der Justizministerkonferenz vorgestellten Rahmenbedingungen für Schwerpunktbereichsprüfungen. Die Schwerpunktbereiche sind derzeit nämlich nicht einmal organisatorisch aneinander angeglichen. Anstatt jedoch das Problem an der Wurzel zu packen und diese strukturellen Unterschiede anzugleichen, wird lediglich Symptombekämpfung betrieben, indem dem Schwerpunkt einfach jegliche Bedeutung genommen wird. Wir sind sprechen uns entsprechend gegen die Abschaffung der Gesamtnote aber für Harmonisierungsmaßnahmen in Bezug auf den Schwerpunkt aus. Mehr dazu in unserer Stellungnahme zu Harmonisierungsmaßnahmen im Schwerpunkt.

Wenn zudem wirklich die Harmonisierung im Vordergrund stünde, muss man über den Schwerpunkt hinaus denken. Auch die Zwischenprüfungen sind sehr unterschiedliche gestaltet und auch die Noten in den staatlichen Pflichtfachprüfungen unterscheiden sich unter den Ländern enorm (vgl. zB Durchfallquote 1. Examen 2018 Berlin 22% vs. Brandenburg 42%).

Diese Symptombekämpfung steht auch noch völlig außer Verhältnis zu dem damit einhergehenden Risiko der vollständigen Abschaffung des Schwerpunktbereichsstudiums. Ganz im Gegenteil sollte der Schwerpunkt eher gestärkt und verbessert werden. Und dafür gibt es auch gute Gründe:

1. Wissenschaftliches Arbeiten erlernen: Das Schwerpunktbereichsstudium ist die einzige Möglichkeit im Jurastudium tiefer in einen Teilbereich des Rechts einzutauchen. Neben dem materiellen Recht lernen die Studierenden dabei auch sich einem Thema wissenschaftlich anzunähern und Antworten auf noch unbeantwortete rechtstheoretische Fragen zu finden.

2. Methodik- & Systemverständnis: Im Zuge dieser tiefergehenden wissenschaftlichen Auseinandersetzung erlernen die Studierenden zudem weitergehende methodische und systematische Techniken. Wer schon einmal eine eigene Lösung auf eine Rechtsfrage, unter Abwägung verschiedener Meinungen anderer, erarbeitet hat, der wird in Zukunft besser mit Meinungsstreitigkeiten umgehen können, im Gegensatz zu denen, die verschiedene Meinungen immer nur auswendig gelernt haben.

3. Rhetorische Fähigkeiten schulen: Gerade in den Randbereichen des Rechts ergeben sich viele noch ungeklärte Fragen. Die Schwerpunktbereichsvorlesungen laden daher besonders zum Diskutieren ein. Die Teilnehmendenzahlen in den Vorlesungen nimmt zudem häufig erst im Schwerpunkt ab, sodass der Raum für Diskussion hier überhaupt erst eröffnet ist. Dadurch können die Studierenden ihre rhetorischen Fähigkeiten schulen und Erfahrungen für die mündlichen Prüfungen sammeln.

4. Nachwuchsmangel in der Wissenschaft: Das Schreiben einer wissenschaftlichen Arbeit im Schwerpunktbereich bietet einen ersten Vorgeschmack auf das Schreiben einer Doktorarbeit oder einer Habilitationsschrift. Wird das wissenschaftliche Arbeiten jedoch aus dem Studium verdrängt, werden sich potenziell weniger Absolvent:innen für eine wissenschaftliche Laufbahn entscheiden.

5. Individualisierung: Durch die Wahlmöglichkeit aus verschiedenen Schwerpunktbereichen, ist dies zudem die einzige Möglichkeit, das eigene Studium individuell zu gestalten und den persönlichen Interessen nachzugehen. Das Interesse ist dabei zum Teil so groß, dass Studierende sogar nur für einen bestimmten Schwerpunktbereich die Hochschule wechseln.

6. Motivator: Vor allem macht den meisten Studierenden das Schwerpunktbereichsstudium Spaß. Es ist Motivator für viele, die sich danach durch die Examensvorbereitung treiben müssen, da man eventuell schon weiß, in welchem Gebiet man später tätig sein möchte und worauf man hinarbeitet.

Noch mehr gute Gründe für den Erhalt des Schwerpunktbereichs findet Ihr in unserer Stellungnahme zum Beschluss der JuMiKo im November 2019. Und wir sind nicht die einzigen! Stellungnahmen anderer Interessenverbände findet Ihr unter Unterstützer:innen.

 

Das Gesetzgebungsverfahren

Der Vorschlag für die Streichung der Gesamtnote aus § 5d Abs. 2 S. 4 DRiG ist Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets. Der gesamte Gesetzesentwurf heißt “Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften”. Der Titel lässt nicht wirklich darauf schließen, dass sich in diesem Entwurf auch die Streichung der Gesamtnote verbirgt. Dies mag unter anderem daran liegen, dass dies zu Beginn noch gar nicht Teil des Gesetzesentwurfs war.

Der erste Referentenentwurf stammt aus dem Juni 2020. Am 18. November 2020 wurde dann der Regierungsentwurf veröffentlicht, der in aktualisierter Form am 01.01.2020 an den Bundesrat versendet wurde. Beide Entwürfe enthielten zwar kleinere Änderungen zum DRiG, allerdings nicht die Abschaffung der Gesamtnote. Dieser Vorschlag zur Streichung der Gesamtnote tauchte schriftlich erstmals in der Stellungnahme des Bundesrats vom 12.02.2021 auf und ist allem Anschein nach durch den Rechtsausschuss des Bundesrats eingebracht worden.

Am 24.02.2021 hat nun die Bundesregierung eine Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates veröffentlicht. Darin heißt es “Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab, für die erste juristische Prüfung auf die Bildung und Ausweisung einer Gesamtnote zu verzichten.” (S. 13). Kurz zuvor veröffentlichte die Bundesregierung eine neue Version des Gesetzesentwurfs, der die Abschaffung der Gesamtnote nun nicht mehr enthält.

Hoffen wir, dass es so bleibt!

24.02.2021 Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates
19.02.2021 Neue Version des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung enthält Abschaffung der Gesamtnote nicht mehr
12.02.2021 Bundesrat schließt sich in einer Stellungnahme der Forderung nach Abschaffung der Gesamtnote an!
12.02.2021 Plenardebatte im Bundesrat
01.02.2021 Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrats die Gesamtnote zu streichen
01.01.2020 Zusendung eines aktualisierten Entwurfs an den Bundesrat
18.11.2020 Regierungsentwurf
18.06.2020 Referentenentwurf

Mehr zum Vorgang auf der Seite des Bundesrats.

 

Was hat der BRF bisher getan?

Euch ist sicher nicht entgangen, dass sich bei uns seit Veröffentlichung der Stellungnahme des Bundesrats Einiges bewegt hat. Hier ein grober Überblick darüber, wie wir uns bisher für den Erhalt der Gesamtnote eingesetzt haben:

03.03.2021 Teilnahme als Sachverständige an der erweiterten “Berichterstatterrunde” des Bundestags
02.03.2021 Einreichung einer weiteren Stellungnahme beim Bundestag und dem BMJV
22.02.2021 Versenden einer schriftlichen Positionierung an Bundestagsabgeordnete, Ministerien und Interessenverbände
Ab 18.02.2021 Kontaktaufnahme mit Bundestagsabgeordneten, Interessenverbänden und weiteren potenziellen Unterstützer:innen
18.02.2021 Veröffentlichung einer Petition gegen die Abschaffung der Gesamtnote
16.02.2021 Kenntnisnahme von der Stellungnahme des Bundesrats
16.10.2020 Stellungnahme zu Harmonisierungsmaßnahmen in Bezug auf den Schwerpunkt
25.11.2019 Stellungnahme zum Beschluss der Justizministerkonferenz vom 07.11.2019 zur Abschaffung der Gesamtnote

 

Rettet den Schwerpunkt? Das hab ich doch schonmal gehört…

Euer Kopf täuscht Euch nicht, denn diskutiert wird über den juristischen Schwerpunktbereich schon seit mehreren Jahren.

Im Auftrag der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat der Koordinierungsausschuss Juristenausbildung (KOA) von 2012 bis 2019 Vorschläge für eine weitere Annäherung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen in den Ländern erarbeitet. Der erster Bericht, der eine Angleichung der Schwerpunkte vorschlug, wurde im November 2016 veröffentlicht. Der zweite Bericht aus dem November 2017 befasst sich mit den Stellungnahmen der juristischen Fakultäten, von Berufskörperschaften und –verbänden und dem BRF zu dem Bericht von 2016. In einem weiteren Bericht aus dem November 2019 wurde abschließend untersucht, mit welchen weiteren Maßnahmen den im Bericht von 2017 dargestellten Fehlentwicklungen im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung begegnet werden kann. Der KOA ist im Rahmen seiner Empfehlungen immer bei einer Anpassung der Prüfungsbedingungen geblieben und hat selbst nie für Abschaffung der Gesamtnote plädiert.

Dem allen zum Trotz wurde auf der 90. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister beschlossen, dass sie sich mehrheitlich für die Abschaffung der Gesamtnote aussprechen und die Bundesregierung um einen entsprechenden Gesetzesentwurf bitten.

Auf diesen Beschluss hin meldeten sich unzählige Interessenverbände, darunter auch wir, um ihrem Unmut über diesen Beschluss Gehört zu verschaffen. Im Dezember 2019 statteten wir sogar gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), dem Deutschen Juristischen Fakultätentag (DJFT) und dem Deutschen Juristinnenbund (DJB) dem Bundesjustizministerium einen Besuch ab, um über den Schwerpunkt zu sprechen.

Da auch wir die Erforderlichkeit einer Harmonisierung sehen, haben wir im Oktober 2020 eine Stellungnahme zu Harmonisierungsmaßnahmen in Bezug auf den Schwerpunktbereich veröffentlicht. Diese enthielt eine Reihe an Angleichungsmaßnahmen, die unter den Jurafachschaften Deutschlands abgestimmt wurde. Ziel war es, mit ausgereiften Harmonisierungsmaßnahmen die Abschaffung der Gesamtnote zu umgehen.

10/2020 Veröffentlichung unserer Stellungnahme zu Harmonisierungsmaßnahmen in Bezug auf den Schwerpunktbereich
12/2019 Gemeinsamer Besuch mit BRAK, DJFT und DJB im Bundesjustizministerium
11/2019 Beschluss der 90. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister zu TOP I.12
09/2019 Bericht des Koordinierungsausschusses “Harmonisierungsmöglichkeiten für die juristischen Prüfungen: Untersuchung weiterer denkbarer Maßnahmen gegen Fehlentwicklungen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung”
11/2017 Bericht des Koordinierungsausschusses „Harmonisierungsmöglichkeiten für die juristischen Prüfungen: Austausch mit den juristischen Fakultäten“
11/2016 Bericht des Koordinierungsausschusses “Harmonisierungsmöglichkeiten für die juristischen Prüfungen: Bewertung und Empfehlungen”

 

Unterstützer:innen

 

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Hier findet Ihr Vorlagen für Social Media, die Ihr in Euren Profilen posten könnt, um auf das Thema aufmerksam zu machen!

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